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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Fabian Hentschel
Donauweg 100
63071 Offenbach

Kontakt:
Tel.: 015120624941
Fax.: 03212-1239231
Web: www.haus-tier-sitter.de
Email: info@haus-tier-sitter.de
 
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Fabian Hentschel
Donauweg 100
63071 Offenbach 

____________________________________________________

AGB

  § 1 Auftragsabwicklung

(1)   Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel und dem Auftraggeber/Tierhalter/Eigentümer. Soweit Aufträge erstellt werden, die über diesen Standartauftrag hinausgehen, kann das nur durch einen schriftlichen Zusatz erfolgen.

 Der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und der Tiere und Pflanzen zu achten. Für nicht bzw. fahrlässig verschuldete Schäden übernimmt der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel keine Haftung, durch Sorgfalt wird er vielmehr versuchen, Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch dem Auftraggeber zu melden, oder bei Gefahr von Hab und Gut den Auftraggeber nach Möglichkeit zu verständigen und Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich hierbei um Schadenminderungskosten handelt.

 Beim Haussitting wird nur vorher bestimmten Personen vom mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewährt; bei notwendigen Diensten Fremder (Handwerker, Feuerwehr, Polizei usw.) werden diese unter Beaufsichtigung eingelassen. Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen und werden nicht angefertigt. Für den Verlust des erhaltenen Schlüssels – nur bei grober Fahrlässigkeit – kommt der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel auf, ebenso für dadurch evtl. notwendige Schlossersatzkosten. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten) entfällt jegliche Haftung. Zusätzliche Anfahrten für Schlüsselübergaben können vereinbart werden. Die Kilometerkosten pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) errechnen sich lt. Preisliste. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder unzugänglich sein (z.B. eingeschlossen in einem separaten Zimmer). 

(2)   Der Vertrag zwischen dem mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel und dem Auftraggeber gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde den entsprechenden Auftrag unterzeichnet hat. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen sind unwirksam. Folgeaufträge auf der Basis dieser AGB`s können mündlich erteilt werden. 

(3)   Alle für den mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an die Gesellschaftsadresse des mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel zu richten. Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke beim mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel. 

(4)   der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel hat für die gesamte Dauer des Auftrages Hausrecht neben dem Auftraggeber. Das Hausrecht des mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel kann ausschließlich durch den Auftraggeber eingeschränkt werden und bedarf dann der Schriftform. 


§ 2 Vertragsgegenstand, Hilfsmittel

(1)   der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel betreut die in den jeweiligen Checklisten genannten, Tiere, Büros oder das Objekt nach den in den Checklisten gemachten Vorgaben

(2)   Das für den Vertrag maßgebliche Objekt ist vor Einsatzbeginn durch den mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel und den Auftraggeber (oder durch die jeweils legitimierten Personen) in Augenschein zu nehmen.  

(3)   Spätestens dann hat der Auftraggeber dem mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel alle erforderlichen Schlüssel der maßgeblichen Objektes auszuhändigen. 

(4)   Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie: technische Beschreibung, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, ist der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel schon jetzt beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Auftraggebers zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu Lasten des Kunden entstehen, wird vom mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel keinerlei Haftung übernommen. 

(5)   Vereinbarte Termine werden so genau wie möglich eingehalten. Unvorhersehbare Notfälle oder Tiere unter zeitgebundener Medikation (z.B. Insulin) haben im Zweifelsfall Vorrang. Sollte es bei Hausbesuchen auf Grund von unvorhersehbaren Gegebenheiten wie Stau im Straßenverkehr, Krankheit des Haustierbetreuers oder defekter Pkw zu Ausfall oder Verzögerungen kommen, wird der Klient (sofern eine Telefonnummer vorliegt) unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. 

(6)   Bei allen Tieren sollten regelmäßige Impfungen stattgefunden haben und eine ansteckende Krankheit oder Verhaltensauffälligkeit ausgeschlossen sein bzw. der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel über diese Informiert werden. Der Impfpass muss sichtbar bereit liegen (z.B. beim Tierfutter) oder ausgehändigt werden! Über Wurm- und Ungezieferbefall muss der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel informiert werden. 

Hält der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel bei einer Betreuung aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Tierbetreuer das Tier im Auftrage des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.

Eine Entscheidung über Sinn und Zwecklosigkeit einer Behandlung der betreuten Tiere trifft ausschließlich der Tierarzt. 

Die entstandenen Arztkosten und Rezeptgebühren werden mit Quittungsvorlage berechnet zzgl. Fahrtkosten und Dienstleistungszeit. Bei Todesfall des/eines Tieres wird es ohne anderslautende Weisung beim Tierarzt aufbewahrt, damit der Auftraggeber selbst entscheiden kann, wie das Tier bestattet wird. 

Wenn ein Tier wegläuft/nicht mehr zurück kommt z.B. bei Freigänger-Katzen (trotz Sorgfalt des mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel) werden folgende Institutionen informiert: 

-  Tierschutzverein

- Das/die nächstgelegene/n Tierheim/e 

Wenn das Tier dennoch nicht mehr gefunden wird und eine grobe Fahrlässigkeit von seitens des mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel ausgeschlossen werden kann (z.B. Sorgfaltsverletzung wie geöffnete Fenster/Türen bei Wohnungskatzen und Vögeln) entfällt jegliche Haftung.

Schäden, die das betreute Tier an Hab und Gut des mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel verursacht, müssen vom Auftraggeber gedeckt werden.

Der Tierhalter/Eigentümer muss im Schadensfall für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstandenen sind aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch den mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel wird vertraglich ausgeschlossen.
Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Tieres auf andere Tiere oder dritte Personen nach § 833 BGB. Der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Betreuungsservice ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

(7)  Bei verfrühter sowie verspäteter Rückkehr des Auftraggebers ist so bald als möglich der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel zu verständigen. 

§ 3 Vergütung, Rücktritt

(1)   Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Erweiterungen im schriftlichen Standardauftrag sind damit nicht abgegolten. Rechnungskürzungen durch den Kunden sind unzulässig. 

(2)   Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, so sind dem mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel die durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu erstatten. 

Diese betragen bei Stornierung 

-          Ab dem 30. -  21. Tag vor Leistungsbeginn            10%

-          Ab dem 20. -  11. Tag vor Leistungsbeginn            35%

-          Ab dem 10. -    4.  Tag vor Leistungsbeginn           60%

-          Ab dem    3. -   1. Tag vor Leistungsbeginn            85%

Des Auftragswertes.

(3)   Wenn sich ein Mehraufwand ergibt (bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie höherer Gießaufwand bei Trockenheit, Unreinheit der Tiere oder sonstige notwendige Arbeiten) werden generell der jeweilige Zeitaufwand und die entsprechenden Fahrtkosten nachberechnet. 

Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände, wie z.B. mangelhafte Übergabe der Räumlichkeiten bzw. Anlage, mangelnde Sauberkeit (auch des/r Tiere/s) oder nicht artgerechte Haltung der Tiere, unzumutbare Verhaltensweisen des/r Tiere/s, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen könnten, oder bei ausstehender Zahlung der Betreuungskosten, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

§ 4 Rücktritt durch den mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel

Tritt der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, so sind dem Kunden die durch den Rücktritt entstandenen nachgewiesenen Kosten zu erstatten. Eine Kostenerstattung durch den mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel  über den gesamten Auftragswert hinaus ist ausgeschlossen. 

$ 5 Einsatzende, Schadenersatz

(1)   Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes ist gemeinsam vom Kunden und dem mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel der tatsächliche Bestand und eventuell entstandene Schäden m Objekt festzustellen. Erlittene Schäden sind schriftlich zu vermerken und vom mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel und Auftraggeber zu unterzeichnen. 

(2)  Die Unterzeichnung schließt die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt. Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme dem mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel anzuzeigen und entsprechend zu belegen. 

$ 6 Schadenregulierung

Sollten durch schuldhaftes Verhalten des mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel Schäden entstehen, so haftet der mobile Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebshaftpflichtversicherung bis zu einem Betrag von 

Personenschäden 3.000.000 €
Sachschäden 3.000.000 €
Vermögensschäden 500.000 €

§ 7 Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt. Im Wege der Vertragsauslegung oder Umdeutung ist eine Regelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, wirtschaftlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz des mobilen Haus- und Tierbetreuungs-Service Fabian Hentschel.